4. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Advokat B.________, wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1'374.15 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht. 5. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, a.v.d. Advokat B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin N.________ (mit den Akten – per Einschreiben)