2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Dieser Betrag wird vorläufig vom Kanton Bern getragen. Die Beschwerdeführerin hat dem Kanton Bern diesen Betrag zurückzubezahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 3. Dem unentgeltlichen Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt D.________, wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2'142.35 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Die Beschwerdeführerin hat dem Kanton Bern diesen Betrag zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.