Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht (vgl. zur Frage der Entschädigungspflicht der unterliegenden Privatklägerschaft: Urteil des Bundesgerichts 6B_582/2020 vom 17. Dezember 2020 [zur Publikation vorgesehen], insbesondere E. 4.2.6, wonach – bei Offizialdelikten im Rahmen der Einstellung – die Bezahlung einer Entschädigung an den Beschuldigten nicht der unterliegenden Privatklägerschaft auferlegt werden kann). 13 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.