Es handle sich korrekterweise um einen Urkundenbeweis mit Protokollen aus einem zivilrechtlichen Verfahren. Grundsätzlich unerwähnt bleibe zudem der Abklärungsbericht des Sozialdienstes Region Jungfrau vom 28. Mai 2019. Demnach habe die Tochter K.________ gegenüber der Sozialpädagogin ausgeführt, «früher habe Papa die Mama und sie und ihre Geschwister ab und zu geschlagen. Seit der Trennung mache er das nicht mehr». Es handle sich hierbei um einen Bericht eines direkt betroffenen Kindes. Zum Zeitpunkt der Einstellungsverfügung hätten demnach ausschliesslich Urkundenbeweise vorgelegen.