Die Privatklägerin sei psychisch krank und sei deswegen seit Jahren in psychiatrischer Behandlung; 4) Obschon sich der Beschuldigte 1 in seiner Vernehmlassung zum Eheschutzgesuch der Privatklägerin anfänglich versöhnlich gezeigt habe und ihr die Kinder in ihrer Obhut überlassen wollte, änderte er kurzerhand an der Verhandlung seine Meinung und behauptete, sie sei eine schlechte Mutter und vernachlässige die Kinder.