Zudem erstattete sie am 14. März 2019 Anzeige gegen den Beschuldigten und dessen Rechtsanwalt im Zivilverfahren, Rechtsanwalt I.________, wegen Sachentziehung, falscher Anschuldigung, übler Nachrede, Irreführung der Rechtspflege und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Dem Beschuldigten wurde in der Anzeige insbesondere vorgeworfen, am 21. Februar 2019 Kleider der Beschwerdeführerin in seinem Kellerabteil eingeschlossen und so dieser stundenlang vorenthalten zu haben.