Am 25. Februar 2019 reichte die Beschwerdeführerin ihrerseits Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Verleumdung und Beschimpfung ein. Sie wirft dem Beschuldigten vor, dieser habe sie am 21. Februar 2019 mit den P.________(Land) Worten «O.________» beschimpft und sie gegenüber einer Drittperson als Diebin und Ehebrecherin verleumdet. Zudem erstattete sie am 14. März 2019 Anzeige gegen den Beschuldigten und dessen Rechtsanwalt im Zivilverfahren, Rechtsanwalt I.________, wegen Sachentziehung, falscher Anschuldigung, übler Nachrede, Irreführung der Rechtspflege und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen.