Eheschutzentscheid: 19. Februar 2020). Am 26. November 2018 reichte der Beschuldigte Strafanzeige gegen die Beschwerdeführerin wegen Hausfriedensbruchs und Verleumdung, evtl. übler Nachrede/Beschimpfung sowie gegen deren Rechtsanwältin im Zivilverfahren, Rechtsanwältin H.________, wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede/Beschimpfung ein. Die Strafverfahren wurden mit Verfügungen vom 6. November 2020 – mit Ausnahme des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs – eingestellt. Am 25. Februar 2019 reichte die Beschwerdeführerin ihrerseits Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Verleumdung und Beschimpfung ein.