3 3. Dem vorliegenden Strafverfahren liegt zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschuldigte und die Beschwerdeführerin sind seit 2011 verheiratet. Sie leben seit dem 11. Oktober 2018 getrennt und haben vor dem Regionalgericht Berner Ju- ra-Seeland ein Eheschutzverfahren bestritten (Gesuch der Beschwerdeführerin vom 18. Oktober 2018, bei welchem u.a. der Vorwurf der häuslichen Gewalt erhoben wurde; Eheschutzentscheid: 19. Februar 2020).