_ sei als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten einzusetzen. Die Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft und des Beschuldigten wurden der Beschwerdeführerin am 17. Februar 2021 zugestellt. Am 18. Februar 2021 reichte der amtliche Rechtsbeistand der Beschwerdeführerin die Honorarnote ein. Die Beschwerdeführerin liess sich in der Folge nicht mehr weiter vernehmen.