_ initiierte Strafverfahren wegen Irreführung der Rechtspflege, falscher Anschuldigung, übler Nachrede und Sachentziehung, angeblich begangen am 21. Februar 2019, falscher Anschuldigung und übler Nachrede, angeblich begangen am 19. Dezember 2018 und 15. März 2019 und Tätlichkeiten, angeblich wiederholt begangen in der Zeit von 2012 bis Juni 2018, evtl. einfacher Körperverletzung, ein. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 7. Dezember 2020 Beschwerde.