SR 510.620]) und weist auf kantonale baurechtliche Vorschriften hin, welche angeblich verletzt worden sein sollen. Nur an wenigen Stellen führt er in rudimentärer Weise aus, weshalb er den entsprechenden Tatbestand als verletzt erachtet. Als Beispiel hierfür sei die Begründung des vom Beschwerdeführer explizit aufgeführten Art. 254 StGB zitiert: Unterdrückung von Urkunden (Mutationsverzeichnis/mit Vermarkung von 2002).