Darin beantragte er «die Aufhebung der Verfügung vom 8. Dezember 2020» und «die Wiederaufnahme der Einstellungsverfügung». Die Staatsanwaltschaft leitete die entsprechende Eingabe am 28. Dezember 2020 zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Mit Verfügung vom 8. Januar 2021 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und forderte den Beschwerdeführer zur Zahlung einer Sicherheitsleistung von CHF 1'000.00 auf. Die Sicherheitsleistung erfolgte innert Frist.