und führte aus, dass er in dieser Sache nach bestem Wissen und gängigen Weisungen gehandelt habe. Er habe dem Beschwerdeführer am 6. Februar 2013 erläutert, wie der Ablauf des Verfahrens sei und habe ihn dann am Arm aus der Bezirkswache hinausgeführt. Die Fernhalteverfügung basiere auf dem Polizeigesetz. Sie seien befugt, diese für eine bestimmte Zeit zu machen. Er habe einen Strafantrag von Frau B.________ gehabt und sie und den Sohn E.________ einvernommen. Und bei der Fernhaltverfügung gelte zudem das Vieraugenprinzip.