___ auch wegen Amtsmissbrauchs anzeigt. Auch Amtsmissbrauch hat eine Verfolgungsverjährungsfrist von 15 Jahren und das angezeigte Delikt ist damit noch nicht verjährt. Der Regionale Staatsanwalt befragte bezüglich dieses Vorfalls sowohl den Beschwerdeführer als auch den Beschuldigten C.________. C.________ reichte anlässlich seiner Einvernahme das von ihm erstellte Journal i.S. D.________ ein und führte aus, dass er in dieser Sache nach bestem Wissen und gängigen Weisungen gehandelt habe