vor, zahlreiche Delikte begangen zu haben. Im heutigen Zeitpunkt verjährt sind die Anschuldigungen wegen übler Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung, begangen von Oktober 2012 bis 19. Juni 2013 (Verjährungsfrist 4 Jahre), sowie wegen Verletzung der Fürsorgepflichten, begangen in der Zeit von 2008 bis 19. Juni 2013, Drohung, Nötigung und Unterlassung der Nothilfe, begangen in der Zeit von Oktober 2012 bis 19. Juni 2013, Verabreichung gesund-