109 StGB in 3 Jahren. Bei Verleumdung, Beleidung und Beschimpfung beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist gemäss Art. 178 StGB 4 Jahre. Damit sind sämtliche Delikte, welche der Beschwerdeführer A.________ vorwirft im heutigen Zeitpunkt verjährt und das Verfahren war ohne Gewichtung irgendwelchen Verhaltens aufgrund des Zeitablaufs einzustellen. Mit Strafanzeige vom 19. Dezember 2012, überarbeitet am 19. Juni 2013, wirft der Beschwerdeführer B.________ vor, zahlreiche Delikte begangen zu haben.