Ein angeblicher Vorfall im Gymnasium H.________(Ortschaft) habe nie stattgefunden. Der Beschuldigte 3 bevorzuge die Beschuldigte 2. Er habe im Berichtsrapport vom 25. März 2013 falsche Angaben und Falschaussagen gemacht. Ohne dass der Beschuldigte 3 den Sachverhalt abgeklärt habe, habe er eine Fernhalteverfügung erlassen. Dies stelle Amtsmissbrauch dar. Die Fernhalteverfügung hätte nicht erlassen werden dürfen.