3 März 2013 mehrmals verweigert worden sei, eine Anzeige wegen Besorgnis um seinen Sohn und der Verweigerung des Besuchsrechts aufzugeben. Er sei durch verschiedene Polizisten Tätlichkeiten ausgesetzt worden, indem er hinauseskortiert worden sei. Er sei mindestens zweimal zu einer Einvernahme eingeladen worden, welche dann verweigert worden seien und zu Tätlichkeiten geführt hätten. Ebenso seien falsche Tatsachen im Journaleintrag festgehalten worden. Ein angeblicher Vorfall im Gymnasium H.________(Ortschaft) habe nie stattgefunden.