_» (richtig: G.________) von der Kantonspolizei Bern und weitere unbekannte Personen, «welche sich während der Ausübung ihrer Tätigkeit auf unterschiedliche Weise gegen die Wahrnehmung seiner Rechte gestellt hätten». Er führte aus, es seien Tätlichkeiten begangen worden und er sei «arglistig getäuscht worden». Er sei sich sicher, dass es sich um mutwillige Benachteiligungen handle. Es seien amtsmissbräuchliche Aussagen und Taten erfolgt wie Verleumdung, «Pflichterlass», Tätlichkeiten etc. Mit Schreiben vom 19. Juni und 11. Juli 2013 sowie 30. Mai 2014 ergänzte der Beschwerdeführer, dass ihm zwischen Januar und