__ wiederholt und auf unterschiedliche Weise vernachlässigt habe. Obwohl ihm das Besuchsrecht zustehe, werde ihm dieses von der Beschuldigten 2 verweigert. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 3. Mai 2018 gab der Beschwerdeführer an, dass die Beschuldigte 2 einen Betrug begangen habe, weil sie die Behörden instrumentalisiere. Sie werde bevorzugt und verwende falsche Angaben, um ihm einen Nachteil zuzufügen. So sage sie z.B., dass E.________ aus eigenem Willen das Besuchsrecht verweigert habe, obwohl das nicht stimme, und sie verfüge eigenständig über die Modalitäten des Besuchsrechts. Es sei eine Geiselnahme, Erpressung und Nötigung, weil ihm E._____