Mit Schreiben vom 21. März und 19. Juni 2013 (Überarbeitung des Schreibens vom 21. März 2013) zeigte der Beschwerdeführer die Beschuldigte 2 wegen diverser Delikte an (vgl. E. 1 hiervor). Die zahlreichen geltend gemachten Delikte stehen im Zusammenhang mit der Fürsorge- und Erziehungspflicht der Beschuldigten 2, Mutter des gemeinsamen Sohnes E.________, und mit dem seit Oktober 2012 nicht mehr durchgeführten Besuchsrecht. Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, dass die Beschuldigte 2 die körperliche und seelische Entwicklung von E.________ wiederholt und auf unterschiedliche Weise vernachlässigt habe.