Hierauf habe er ihm eine Ohrfeige gegeben. Danach sei er vom Beschuldigten 1 geschlagen worden. Es habe eine Rauferei gegeben und sie hätten sich gegenseitig beleidigt. Er (der Beschwerdeführer) habe die Beherrschung verloren und dem Beschuldigten 1 an den Hals gegriffen. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 3. Mai 2018 bestätigte der Beschwerdeführer seine Angaben gemäss der Strafanzeige. Weitere Ergänzungen machte er nicht. Strafanzeige gegen die Beschuldigte 2 Mit Schreiben vom 21. März und 19. Juni 2013 (Überarbeitung des Schreibens vom 21. März 2013) zeigte der Beschwerdeführer die Beschuldigte 2 wegen diverser Delikte an (vgl. E. 1 hiervor).