2 und Beschimpfung, angeblich begangen am 20. März 2013. Er warf diesem vor, dass er gemeinsam mit der Kindsmutter (Beschuldigte 2) mitverantwortlich sei, dass er seinen Sohn E.________ nicht sehen könne. Der Beschuldigte 1 habe ihm am 20. März 2013 gesagt, dass er (der Beschwerdeführer) das Leben von E.________ zerstöre. Dadurch habe er sich der Verleumdung strafbar gemacht. Zudem habe der Beschuldigte 1 ihn beschimpft, indem er ihm gesagt habe, dass er «fucked up» sei. Der Beschuldigte 1 habe ihm gesagt, dass er ihn schlagen solle. Hierauf habe er ihm eine Ohrfeige gegeben.