___ (nachfolgend: Beschuldigter 3) geführte Strafverfahren wegen Tätlichkeiten, Verleumdung und Amtsmissbrauchs ein. Hiergegen erhob der Straf- und Zivilkläger D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 5. Dezember 2020 Beschwerde. Er stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Verfahren gegen die Beschuldigten 1-3 weiterzuführen. Am 14. Dezember 2020 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Eingabe ein. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss mit Stellungnahme vom 18. Dezember 2020 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde.