5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 27. Januar 2020 wird aufgehoben. Der Beschuldigten/Beschwerdeführerin wird Rechtsanwältin B.________ mit Wirkung ab 12. Dezember 2019 als amtliche Verteidigerin beigeordnet. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Das urteilende Gericht legt die amtliche Entschädigung am Ende des Verfahrens fest.