4 plex und werden wohl darüber entscheiden, ob die Beschwerdeführerin verurteilt oder freigesprochen werden wird. Des Weiteren ist die Beschwerdeführerin seit Jahren gesundheitlich angeschlagen und befindet sich psychisch und physisch in einem labilen Zustand. Sie hat gemäss ihren plausiblen Angaben in der Vergangenheit bereits mit Depressionen und einem Burnout zu kämpfen gehabt. Die Angelegenheit scheint sie sehr stark zu belasten (eindrücklich: pag. 67 Z. 28-39).