Sie nahm den hohen Geldbetrag, steckte gemäss Anweisung das Geld zusammen mit weiteren Dokumenten in ein Couvert und sendete den Brief per Post an eine Empfängerin in Moskau mit dem Absender […], welcher angeblich Kunde sei, sowie der […]. Sie wusste bzw. musste aufgrund der Gesamtumstände (seltsames Vorgehen, grosser Geldbetrag, Anweisung des Auftraggebers ihrer Bank nichts von ihrer Geschäftstätigkeit zu sagen, ungewöhnlicher Bargeldversand per Post, Versand an eine russische Adresse, grosse Eile) annehmen, dass das Geld aus einer strafbaren Handlung bzw. einem Verbrechen stammt.