3. Der Beschwerdeführerin wird im als Anklageschrift geltenden (angefochtenen) Strafbefehl vom 7. November 2019 betreffend die mutmassliche Geldwäscherei Folgendes vorgeworfen (pag. 132): A.________ schloss nach einem Jobangebot im Internet der Firma […] einen Arbeitsvertrag als Regionalvertreterin des Leiters der Abteilung für Internationale Immobilien ab und erhielt via E-Mail bzw. Task-Manager ihren ersten Auftrag. Gemäss diesem dringenden Auftrag hob sie einen Betrag von CHF 17‘000.00, der vorgängig auf ihr Konto überwiesen wurde, bei ihrer Bank in grossen Noten ab.