Nachdem er wieder einigermassen auf seinem vorherigen Platz gesessen sei, habe der Beschuldigte die Tat weitere Male wiederholt. Der Aufprall seines Kopfes sei nicht frontal gewesen. Seine Eltern, welche vorne gesessen seien, hätten das Geräusch deshalb nicht mitbekommen. In der Beschwerdeergänzung bringt der Beschwerdeführer vor, er könne sich nun sicher erinnern, dass er während des «Zurückgeschlagen-Werdens» kurz das Bewusstsein verloren habe und dass er wieder zu sich gekommen sei, als er wieder abgesetzt worden sei. Zudem habe er danach für einige Minuten nur schwarzweiss gesehen, da er so heftig zurückgeschlagen worden sei.