Beim Aussteigen habe er starke Kopfschmerzen und einen Schwindel verspürt. Der Beschuldigte habe eine mögliche Gehirnerschütterung billigend in Kauf genommen. Zur damaligen Zeit habe der Beschuldigte als sein Pate eine Sorgfaltspflicht, d.h. eine Garantenstellung ihm gegenüber gehabt. Der Begriff «Nach-Hinten-Schlagen» umschreibe, dass der Beschuldigte ihn mit beiden Händen hochgehoben und anschliessend seitwärts sowie direkt heftig nach hinten gestossen habe. Nachdem er wieder einigermassen auf seinem vorherigen Platz gesessen sei, habe der Beschuldigte die Tat weitere Male wiederholt.