Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Schreiben, dessen Inhalt teilweise schwierig nachzuvollziehen ist. Offenbar geht es um Sendungen, welche die Post verloren haben soll. Dabei ist jedoch nicht erkennbar, ob D.________ den Verlust der Schreiben an sich anzeigt oder ob er die fehlende Auszahlung des mittels Schadenersatzformular angegebenen Schadens moniert. So oder so ist nicht ersichtlich, inwiefern die beschuldigten Personen den Tatbestand des Amtsmissbrauchs oder der ungetreuen Amtsführung erfüllt haben sollen.