Die Beschuldigten 1-3 hätten sich demnach der ungetreuen Amtsführung, des Amtsmissbrauchs, der Urkundenfälschung im Amt und der Nötigung strafbar gemacht Es werde eine Genugtuung von CHF 5'500.00 und Schadenersatz von CHF 15'000.00 verlangt.