Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die Vertretung des Beschwerdeführers mit CHF 1'340.85. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung von CHF 1'340.85 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt D.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 1'663.95, ausmachend CHF 323.10, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 5. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Beschuldigten für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung in der Höhe von CHF 2'150.75 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen.