Dass der Beschuldigte anlässlich der ersten Einvernahme ausgeführt hat, todsicher dem Beschwerdeführer nicht «fick deine Mutter» gesagt zu haben (Einvernahmeprotokoll des Beschuldigten vom 10. Mai 2019 Z. 142), bezog sich auf die Frage des einvernehmenden Polizeibeamten, welcher ihn mit dem vom Beschwerdeführer geäusserten Vorwurf konfrontiert hat, dass er, der Beschuldigte, den Beschwerdeführer mit den vorgenannten Worten beschimpft haben soll. Nicht Thema der ersten Befragung war, ob die Worte «fick deine Mutter» Grund für die Sanktionierung des Beschwerdeführers gewesen und diese in diesem Zusammenhang vom Beschuldigten verwendet worden sein könnten (dazu