Jedenfalls lässt sich aus einer allenfalls in sprachlicher Hinsicht nicht korrekt erfolgten Eröffnung nicht herleiten, dass der Kraftausdruck «fick deine Mutter» nur im Kontext einer Beschimpfung gefallen sein könne. Abgesehen davon darf gestützt auf die Akten davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer der deutschen Sprache hinreichend mächtig zu sein scheint, um einer in Deutsch erfolgten Eröffnung folgen zu können. Anlässlich seiner Einvernahme vom 17. April 2019 führte er denn auch aus, den – in deutscher Sprache verfassten – Sanktionsrapport selber durchgelesen und festgestellt zu haben, dass