Der Kraftausdruck «fick deine Mutter» war somit als Grund für die Sanktionierung in der Disziplinarverfügung wortwörtlich wiedergegeben. Da die Disziplinarverfügung dem Beschwerdeführer vom Beschuldigten eröffnet worden ist, ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Worte «fick deine Mutter» (zumindest) in diesem Kontext verwendet hat (ob er den gerügten Kraftausdruck darüber hinaus in einem anderen Kontext verwendet haben könnte, dazu nachfolgend E. 5.4.3).