Ein Arztzeugnis müsse auch dann respektiert werden, wenn es von einem Gefängnisarzt ausgestellt werde. 5.2 Die Generalstaatsanwaltschaft führt zusammengefasst aus, dass die Sprache der Eröffnung des Sanktionsrapports und allfällige damit zusammenhängende Vorschriftswidrigkeiten des Beschuldigten oder des Zeugen E.________ im Rahmen ihrer beruflichen Funktion für die Frage der Strafbarkeit des Beschuldigten wegen Beschimpfung nicht relevant seien.