ferner Urteil des Bundesgerichts 6B_1254/2020 vom 20. Januar 2021, in welchem das Bundesgericht implizit bestätigt hat, dass auch bei einem 4-Augen- Delikt bzw. einem Delikt ohne Zeugen eine Einstellung möglich ist und die Staatsanwaltschaft sich mit der Beweislage auseinandersetzen darf [E.5]). Stehen sich gegensätzliche Aussagen gegenüber («Aussage gegen Aussage»- Situation) und ist es nicht möglich, die einzelnen Aussagen als glaubhafter oder weniger glaubhaft zu bewerten, ist nach dem Grundsatz «in dubio pro duriore» in der Regel Anklage zu erheben (Urteile des Bundesgerichts 6B_698/2016 vom