Weitere Beweismittel, die zur Klärung der Sachlage beitragen könnten, seien nicht ersichtlich. Der ursprüngliche Tatverdacht, dass der Beschuldigte den Beschwerdeführer mehrfach mit den Worten «fick deine Mutter» beschimpft haben soll, habe sich im Lauf der Untersuchung trotz Abnahme aller erhältlichen Beweise nicht erhärten lassen. Bei einer Weiterführung des Verfahrens bzw. einer allfälligen Anklageerhebung wäre eine Verurteilung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, weshalb die Strafuntersuchung in Ermangelung eines ausreichenden Tatverdachts einzustellen sei.