___ übereinstimmend ausgesagt hätten, dass einer eingewiesenen Person im Rahmen der Eröffnung einer Disziplinarverfügung das ihr vorgeworfene Verhalten vorgehalten werde und dies auch in der Natur der Eröffnung einer Verfügung liege, sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Ausdrücke, deren Verwendung dem Beschwerdeführer vorgeworfen würden (unter anderem «ich ficke deine Mutter»), zwar geäussert habe, allerdings lediglich im Sinn einer Sachverhaltsschilderung im Rahmen der Eröffnung der Disziplinarverfügung. Der Beschwerdeführer sei der deutschen Sprache nur