Was den Beschuldigten zur gerügten Schimpftirade gegenüber dem Beschwerdeführer hätte verleiten sollen, sei angesichts der Tatsache, dass vorgängig weder eine Auseinandersetzung noch ein Gespräch zwischen ihm und dem Beschwerdeführer stattgefunden habe und der Beschuldigte sich täglich mit solchen Situationen konfrontiert sehe, fraglich. Fest stehe, dass die Verlegung des Beschwerdeführers in die Sicherheitszelle deshalb erfolgt sei, weil er in seiner Zelle herumgeschrien und verschiedene Kraftausdrücke, unter anderem «ich ficke deine Mutter», von sich gegeben haben soll. Da der Beschuldigte und der Zeuge E._____