Er könne sich vorstellen, dass der Beschuldigte lediglich den Text in der Disziplinarverfügung vorgelesen habe, der Beschwerdeführer es jedoch so empfunden habe, als würde der Beschuldigte ihn mit den Worten «ich ficke deine Mutter» beschimpfen (Z. 228- 230). Er arbeite seit acht Jahren mit dem Beschuldigten, könne sich aber nicht daran erinnern, dass dieser jemals so etwas gesagt habe (Z. 238 f.). 3.2 Am 16. November 2020 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten erneut ein. Dies zusammengefasst mit der Begründung, dass der Beschwerdeführer einen sonderbaren Sachverhalt schildere.