Allerdings werde der eingewiesenen Person bei der Eröffnung der Disziplinarverfügung kurz vorgelesen, was ihr vorgeworfen werde, und in diesem Text sei das [Anmerkung der Kammer: der gerügte Ausdruck «ich ficke deine Mutter»] natürlich vorgekommen. Er könne sich vorstellen, dass der Beschuldigte lediglich den Text in der Disziplinarverfügung vorgelesen habe, der Beschwerdeführer es jedoch so empfunden habe, als würde der Beschuldigte ihn mit den Worten «ich ficke deine Mutter» beschimpfen (Z. 228- 230).