_ bestätigte bei seiner Befragung als Zeuge durch die Staatsanwaltschaft am 10. August 2020 seine früheren Aussagen. Zum in Frage stehenden Vorfall fügte er an, dass einer Person, welche in die Sicherheitszelle versetzt worden sei, die Disziplinarverfügung eröffnet und erklärt werde, weshalb sie in die Sicherheitszelle verlegt worden sei und wie lange sie in dieser bleiben müsse. Sie würden die entsprechenden Eröffnungen immer zu zweit machen und er sei mit dem Beschuldigten dort gewesen. Von einer Beschimpfung oder einem anderen Vorfall könne aber nicht die Rede sein (Einvernahmeprotokoll Z. 99-104).