In der Folge ordnete die Staatsanwaltschaft eine medizinische Beurteilung durch einen Arzt an, bei der keine relevanten Einschränkungen festgestellt werden konnten. Die Transportfähigkeit des Beschuldigten wurde bejaht, nichtsdestotrotz war der Beschuldigte – auch nach einem Gespräch mit dem fallführenden Staatsanwalt – nicht bereit, sich nach Bern transportieren zu lassen. Auf eine Zuführung unter Zwang wurde verzichtet. Anlässlich seiner staatsanwaltlichen Einvernahme vom 10. August 2020 bestätigte der Beschuldigte seine früheren Aussagen.