Ausserdem befragte sie am 10. August 2020 den Beschuldigten und E.________. Die vorgesehene Befragung des Beschwerdeführers vom selben Tag konnte nicht durchgeführt werden, da sich der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen geweigert hatte, mit dem organisierten Transportdienst von Orbe nach Bern gebracht zu werden. In der Folge ordnete die Staatsanwaltschaft eine medizinische Beurteilung durch einen Arzt an, bei der keine relevanten Einschränkungen festgestellt werden konnten.