Der Vorwurf des Beschwerdeführers sei «Quark». Mit Verfügung vom 11. Oktober 2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde, welche mit Entscheid der Beschwerdekammer BK 19 473 vom 22. Januar 2020 gutgeheissen wurde. Die Staatsanwaltschaft wurde angewiesen, den gegen den Privatkläger erlassenen Sanktionsrapport beizuziehen und die am Vorfall beteiligten Personen selber zu befragen. Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft die Disziplinarverfügung vom 7. September 2018 bei. Ausserdem befragte sie am 10. August 2020 den Beschuldigten und E.__