3 deführer sei, er könne sich an die Disziplinierung erinnern, aber diese liege zu lange zurück. Er habe nur einmal mit dem Beschwerdeführer gesprochen, als dieser aufgrund der Disziplinierung seinen Job verloren habe. Den Grund der Disziplinierung kenne er aber nicht (bzw. nicht mehr [Einvernahmeprotokoll Z. 71 f. und Z. 75)]. Er erinnere sich nicht daran, die Sanktionsverfügung eröffnet zu haben, ausschliessen könne er dies jedoch nicht (Einvernahmeprotokoll Z. 133-137). «Fick deine Mutter» habe er aber todsicher nicht gesagt, er sage solche Sachen sicher nie.