Es sei dem Beschwerdeführer für dieses Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Unterzeichneten. Es sei dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung für das vorliegende Verfahren von CHF 1'624.00 zuzusprechen. Kosten Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.